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   BSG, 27.03.1974 - 1 RA 103/73   

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https://dejure.org/1974,2600
BSG, 27.03.1974 - 1 RA 103/73 (https://dejure.org/1974,2600)
BSG, Entscheidung vom 27.03.1974 - 1 RA 103/73 (https://dejure.org/1974,2600)
BSG, Entscheidung vom 27. März 1974 - 1 RA 103/73 (https://dejure.org/1974,2600)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensgegenstand - Bescheid - Erwerbsfähigkeit - Rente - Ablehnung des Altersruhegeldes

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1726
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung

    Das BSG ist allerdings stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß § 96 SGG nur dann anwendbar ist, wenn der neue Verwaltungsakt denselben Streitgegenstand betrifft, da andernfalls von einer "Ersetzung" oder "Änderung" nicht gesprochen werden könne (vgl BSG SozR Nr. 12 zu § 96 SGG; SozR 1500 § 96 Nr. 2).

    So hat etwa das BSG in einer Entscheidung vom 27. März 1974 (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 2) die Einbeziehung späterer Bescheide auch deshalb bejaht, weil für die Anwendbarkeit des § 96 SGG eine Beeinflussung des Streitstoffes im anhängigen Rechtsstreit genüge, die das Gericht darin gesehen hatte, daß im Kern dieselbe Rechtsfrage zu prüfen war.

  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 34/87
    Indes soll die Regelung des § 96 Abs. 1 SGG der Prozeßökonomie dienen und nach den Intentionen des Gesetzgebers nicht eng ausgelegt werden (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 2).

    Deshalb geht die Rechtsprechung (BSGE 5, 13; BSG Urteil vom 16. Februar 1966 - 1 RA 153/63 - BSG SozR 1500 § 96 Nr. 2) davon aus, daß die in § 96 Abs. 1 SGG genannte Rechtsfolge bereits dann eintritt, wenn der neue Bescheid wenigstens den Streitstoff des anhängigen Rechtsstreits beeinflussen kann.

  • LSG Berlin, 09.09.2003 - L 12 RA 36/02

    Höhere Zahlungsansprüche aus der Rente wegen Berufsunfähigkeit und der

    In Fällen dieser Art gebietet die durch § 96 SGG bezweckte Prozessökonomie auch die Einbeziehung eines Bescheides über die Altersrente in ein anhängiges Gerichtsverfahren über eine Rente wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 27. März 1974 - 1 RA 157/73 - SozR 2200 § 1254 RVO Nr. 1; BSG, Urteil vom 27. März 1974 - 1 RA 103/73 - SozR 1500 § 96 SGG Nr. 2).
  • BSG, 06.10.1988 - 1 RR 7/86

    Übernahme von Aufgaben durch Satzung - Unzulässigkeit - Kompetenzüberschreitung

    Der neue Verwaltungsakt muß den bisherigen Streitgegenstand, dh den vom Kläger ursprünglich erhobenen Anspruch betreffen (BSGE 5, 13, 16; BSG SozR Nr. 22 zu § 96 SGG; BSGE 45, 49, 51 = 1500 § 96 Nr. 6 S 12) und in Ansehung dieses Streitgegenstandes entweder den Betroffenen noch beschweren (BSGE 11, 146, 147; BSG SozR 1500 § 96 Nr. 2), seine Beschwer vermindern oder vermehren (BSGE 5, 158, 162) oder die Beschwer bestätigen (BSG SozR 1500 § 171 Nr. 3 S 6).
  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 17/87
    dem ebenso wie § 86 SGG der Gedanke der Prozeßökonomie zugrunde liegt (vgl BSG SozR 1500 § 86 Nr. 1) anerkannt, daß die in § 96 Abs. 1 SGG genannte Rechtsfolge bereits dann eintritt, wenn der neue Bescheid wenigstens den Streitstoff des anhängigen Verfahrens beeinflussen kann (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 2 mwN).
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